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1305. September 29. Ratibor.

in die b. Mich.

Premislius, Herzog von Ratibor, bestätigt seinen Bürgern von Ratibor die Viehweiden wie auch die Zugaben der Gärten in dem Dorfe um die Nikolaikirche (zu Altendorf) von dem Ende des Dorfes gegen Nedena (Niedana) zu bis zum Garten des Berthold Quirini und den Garten des Berthold, von der andern Seite aber vom Hofe des Richters des Vogtes Caon an (Weltzel i. s. Gesch. von Ratibor 2. Aufl. S. 54 schreibt Libo: dagegen erscheint hier unter den Zeugen ein Richter Tilo, der uns auch 1308 Okt. 10 begegnet) bis an das Ende des Dorfes gegen die neuen Gärten (Dorf Neugarten) hin. Alles dies und auch die früher ausgesetzten Gärten soll die Stadt haben sammt allen sonst dem Herzoge zustehenden Rechten und Diensten; desgleichen das Weideland, zwischen Neugarten und den Grenzen des herzoglichen Dorfes Studena (Studzienna) mit allen Nutzniessungen davon.

Z.: Herr Thomas herzogl. Hofrichter, Herr Wilislaw herzogl. Unterkämmerer, Herr Adco, Herr Richolph herzogl. Schenk, Herr Thomas Grodna, Herr Johann herzogl. Hofprokurator, Tilo und Johann Stadtvögte v. Ratibor.


Aus einer Privilegienbest. Kaiser Maximilians II. v. J. 1575 im städt. Arch. zu Ratibor, fast ganz übereinstimmend mit der Abschr. in dem Kopialbuche des Bresl. Staatsarch. D 873 f. 137 b. Das Or. ist nicht mehr erhalten.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.